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Die Beschwerdebefugnis von Verbänden in Klima-Verfahren vor dem EGMR : Verein KlimaSeniorinnen Schweiz v. Switzerland, App. no. 7189/21

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0023-4834; 2942-3295
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Kritische Justiz, 2024, Vol. 57, No. 3, pp. 425-431
Cite
MAUER, Marco, Die Beschwerdebefugnis von Verbänden in Klima-Verfahren vor dem EGMR : Verein KlimaSeniorinnen Schweiz v. Switzerland, App. no. 7189/21, Kritische Justiz, 2024, Vol. 57, No. 3, pp. 425-431 - https://hdl.handle.net/1814/77528
Abstract
Am 09. April 2024 ergingen drei wegweisende Entscheidungen des EGMR zum Klima schutz. Während die Beschwerden von Duarte Agostinho u. a.1 und Carême2 keinen Er folg hatten, stellte der Gerichtshof in KlimaSeniorinnen eine Verletzung von Art. 8 EMRK wegen unzureichender Klimaschutzmaßnahmen durch die Schweiz fest. Die Entscheidung ist in vielerlei Hinsicht bedeutend.3 Sie legt erstmals dar, wann unter lassener Klimaschutz gegen die Rechte aus der EMRK verstößt. Dieser Beitrag fokussiert sich aber auf einen anderen Aspekt der Entscheidung, nämlich die vom Gerichtshof entwickelte kollektive Beschwerdebefugnis von Umwelt-NGOs. Damit beschreitet der Gerichtshof einen Mittelweg zwischen einer restriktiven Zulässigkeitspolitik, die es nahe zu unmöglich macht, unzureichenden Klimaschutz zu rügen und der Einführung einer Popularbeschwerde, die im EMRK-System nicht vorgesehen ist. Der Ansatz des EGMR wird im Folgenden dargestellt und kritisch beleuchtet.
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Published online: 27 October 2024
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