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dc.contributor.authorAUGENHOFER, Susanne
dc.date.accessioned2016-07-07T08:35:00Z
dc.date.available2016-07-07T08:35:00Z
dc.date.issued2009
dc.identifier.citationBrigitte STANGL, Ilona PEZENKA and Stephan KEILER (eds), Reiserecht : Europäisches Reiserechtsforum 2008, Vienna : Springer, 2009, pp. 53-74
dc.identifier.isbn9783211094587
dc.identifier.isbn9783211094594
dc.identifier.urihttps://hdl.handle.net/1814/42284
dc.description.abstractIn England sorgte folgender Fall1vor einiger Zeit für Aufregung in den Tagesmedien: David Burnish buchte bei dem britischen Reiseveranstalter Thomson für sich, seine Gattin und seine drei Töchter um 4000,- Pfund (ca EUR 5.034,-) eine Reise auf die Insel Kos, Griechenland, mit Unterkunft im Grecotel Royal Park. Dort stellte er fest, dass im gebuchten Hotel nur ca 25 der 700 anwesenden Gäste Engländer waren. Die verbleibenden Gäste stammten zum Großteil aus Deutschland. Die verschiedenen Freizeitveranstaltungen, wie zum Beispiel Yogakurse und der Kinder-Club, wurden nur in deutscher Sprache abgehalten und die Verpflegung war nach dem Vorbringen von Burnish ebenfalls auf deutsche Gäste ausgerichtet. Wieder zurück in England klagte Burnish den Reiseveranstalter und machte geltend, dass dieser seine Informationspflichten verletzt habe: Der Reiseveranstalter hätte ihn über die Tatsache aufklären müssen, dass das Hotel "german-oriented" sei.
dc.language.isode
dc.title(Vor)vertragliche Informationspflichten nach der Pauschalreise-RL und im sonstigen (europäischen) Recht
dc.typeContribution to book
dc.identifier.doi10.1007/978-3-211-09459-4_4
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