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dc.contributor.authorWITSCHKE, Tobias
dc.date.accessioned2013-02-20T09:58:36Z
dc.date.available2013-02-20T09:58:36Z
dc.date.issued2009
dc.identifier.citationBerlin, Akademie Verlag Berlin, 2009, Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte. Beiheft, 13en
dc.identifier.isbn9783050042329
dc.identifier.isbn305004232X
dc.identifier.urihttps://hdl.handle.net/1814/25996
dc.description.abstract- Seit dem Juli 1952 bildete der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) den rechtlichen Rahmen der europäischen Montanindustrie. In diesem Vertrag hatten die Gründerstaaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande der Hohen Behörde, dem Exekutivorgan der neuen Gemeinschaft, eine Reihe von Regulierungskompetenzen für die Kohle- und Stahlindustrien ihrer Länder übertragen. Wie aus den Vertragsverhandlungen hervorgeht, hatten die Mitgliedstaaten das Ziel, eine Europäische Gemeinschaft zu begründen, in deren Rahmen die Produzentenverbände und die Regierungen der Mitgliedstaaten Entscheidungen über Preis- und Marktentwicklungen koordinieren würden. Erst auf Druck des Franzosen Jean Monnet und der amerikanischen Regierung wurden ein Kartellverbot und die Fusionskontrolle in den Vertrag aufgenommen (Artikel 66). Allerdings stimmten die politisch intendierten Wirkungen der Einführung von Wettbewerbsregeln im EGKS-Vertrag nicht mit dem formellen, rechtlichen Programm des Artikels 66 überein. Vor diesem Hintergrund handelte die Hohe Behörde im Sinne des impliziten Mandats, indem sie die Rekonzentration der Ruhrstahlindustrie legitimierte und sich nicht aktiv dafür einsetzte, eine kohärente Wettbewerbspolitik zu entwickeln. Dass somit die formelle Rechtsordnung des EGKS-Vertrages zu großen Teilen nicht eingehalten wurde, führte gleichwohl nicht zum Scheitern der Integration. Die Weiterentwicklung der Europäischen Integration hing nicht in erster Linie von der Effizienz der formellen supranationalen Regeln ab. Entscheidend war und ist der politische Wille der Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit.en
dc.description.tableofcontents--Vorwort 5 --Einleitung 11 --1. Kapitel Der Ursprung der Fusionskontrolle (Artikel 66) im EGKS-Vertrag „Lex Ruhr" oder „erstes Wettbewerbsgesetz" in Europa? 41 --2. Kapitel Die Neuordnung der Ruhrstahlindustrie und der Schumanplan 81 --3. Kapitel Die Neuordnung der Ruhrstahlindustrie - eine Bilanz 113 --4. Kapitel Die Fusionskontrollenpolitik der Hohen Behörde und die ,Rekonzentration' der mittleren Ruhrkonzerne 175 --5. Kapitel Die Wettbewerbspolitik der Hohen Behörde und die Nachfolgegesellschaften der VSt 213 --6. Kapitel Die Wettbewerbspolitik der Hohen Behörde und die .Thyssen-Gruppe' 257 --7. Kapitel Antitrustgesetzgebung und Preiswettbewerb im Gemeinsamen Markt der EGKS 1952-1963 315 --II. Zusammenfassung 337 --III. Abkürzungsverzeichnis 347 --IV. Quellenverzeichnis 349 --V Bibliographie 355 --VI. Personenregister 381en
dc.language.isodeen
dc.publisherAkademie Verlag Berlinen
dc.relation.isversionofhttp://hdl.handle.net/1814/6021en
dc.titleGefahr für den Wettbewerb? : Die Fusionskontrolle der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die "Rekonzentration" der Ruhrstahlindustrie 1950-1963en
dc.typeBooken
eui.subscribe.skiptrue
dc.description.versionPublished version of EUI PhD thesis, 2003en


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